Die Entscheidung des Europäischen Gerichts ist dieser Tage wohl eher eines der kleineren Probleme für die Volkswagen AG.
Kein Unterscheidungskraft = kein Markenschutz für die Wortmarke “COMPETITION”!
Rechtssache T‑550/14
Die Entscheidung des Europäischen Gerichts ist dieser Tage wohl eher eines der kleineren Probleme für die Volkswagen AG.
Kein Unterscheidungskraft = kein Markenschutz für die Wortmarke “COMPETITION”!
Rechtssache T‑550/14